Textfassung des Tarifvertrages vom 2. Februar 2005. Dieser Tarifvertrag gilt räumlich für die Bundesrepublik Deutschland, fachlich für alle Unternehmen, die Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) veranstalten, betreiben bzw. verbreiten, sowe
Transnationales gewerkschaftliches Kooperationsprojekt für Medienschaffende in privatem Rundfunk, Film, AV-Produktion und Internet mit vielfältigen Informationsangeboten.