Die Arbeits- und Einkommensbedingungen vieler abhängig Beschäftigter in Deutschland werden durch Tarifverträge geregelt, die nach dem Grundsatz der Tarifautonomie (Artikel 9 Abs. 3 GG) zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen U
Tarifinformationen mit Angaben zur Tarifautonomie, zur Tarifpolitik und zu geltenden Tarifverträgen. Das Tarifregister ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.