Die Verordnung grenzt den zu Brandenburg gehörenden Teil der bestimmten Anbaugebiete Saale-Unstrut und Sachsen, die Landweingebiete Sächsischer Landwein und Brandenburger Landwein ab, benennt die zulässigen Rebsorten und natürlichen Mi
Die Verordnung grenzt den zu Brandenburg gehörenden Teil der bestimmten Anbaugebiete Saale-Unstrut und Sachsen, die Landweingebiete Sächsischer Landwein und Brandenburger Landwein ab, benennt die zulässigen Rebsorten und natürlichen Mi
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