Das Bundesstrafgericht (durch dessen Strafkammer) beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt. Konkret geht es um die in Art. 336 und 337 des Strafgesetzbuches aufgelisteten Delikte, das heisst Ver
Beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt. Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe.
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