Deutschsprachige Websites
1
-
1
von
1
Ergebnissen
Powersuche
Wirtschaft
Sicherheit und Gefahrenabwehr
Sicherheit
Privatermittlung
Ressourcen
Gewerbegenehmigung nach § 129 GewO 1994, Gewerbeordnung für Österreich - JUSline
1 Treffer
Der Paragraph regelt die Erfordernisse einer Gewerbegenehmigung und ggfs. weiterer Nebengenehmigungen im Sicherheitsgewerbe für Berufsdetektive und das Bewachungsgewerbe in Österreich. Mit Gerichtsentscheiden im Folgenden der Seite.
https://www.jusline.at/gesetz/gewo/paragraf/129
[ähnliche Seiten]
HIER INSERIEREN!
Cookies
Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen ein besseres Weberlebnis zu garantieren.
Akzeptieren
Ablehnen