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Der Arbeitgeber muss gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) alle erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit seiner Angestellten treffen, wenn in seinem Betrieb mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.



Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Amtsblatt Nr. L 023 vom 28/01/2000 S. 0057 - 0064).





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