Jeder Mensch hat Rechte in Bezug auf seine jeweilige Erwerbstätigkeit. Diese sind im Arbeitsrecht festgehalten. Alle Verordnungen, Gesetze und sonstige Bestimmungen finden sich dort wieder.
Abdruck der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2003 (B
Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (Post-Arbeitszeitverordnung - Post-AZV) vom 9. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2495).
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