Es kann der Gewinn nach Steuern unter Berücksichtigung der Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berechnet werden. Krankenversicherung, Vorsorgeaufwendungen, Unternehmensversicherungen, Betriebskosten und Lebenshaltungskosten werden berücksichtigt.