Der Ausschuß sieht sich als Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 bestehenden Spruchorganisationen des Deutschen Adels zur Begutachtung und Entscheidung aller adelsrechtlichen Fragen. Insbesondere zur Klärung der Zugehörigkeit zum historischen Adel sowie zum Recht, adelige Namen und Titel, einschließlich Erstgeburts- und Adoptionstitel, zu führen und Beurteilung des Rechts zur Führung von ade