Die Glaubensgemeinschaft Jehovas Zeugen berichtet über ein grundsätzliches Verfahren über drei Instanzen in der Ukraine, dass die Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gewissengründen gegenüber der Wehrpflicht unabdingbar unter Schutz stellt. In einem weiteren Artikel wird erläutert, weshalb Angehörige der Glaubensgemeinschaft nicht in den Krieg gehen.