Textfassung des Tarifvertrages vom 2. Februar 2005. Dieser Tarifvertrag gilt räumlich für die Bundesrepublik Deutschland, fachlich für alle Unternehmen, die Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) veranstalten, betreiben bzw. verbreiten, soweit sie Mitglied im Tarifverband Privater Rundfunk e.V. und nicht öffentlich-rechtlich organisiert sind; persönlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d