Das Ziel im Sexualstrafrecht und dasbesonderes Erfolgskonzept besteht darin, durch exzellent begründete Einstellungsanträge im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abzuhalten. Gerichtsverhandlungen im Sexualstrafrecht gilt es, auf diese Weise zu verhindern (Freispruch im Ermittlungsverfahren). [D-21335 Lüneburg]