Gemeinsame Erklärungen beider deutscher Staaten zum Umgang mit offenen Vermögensfragen. Behandelt werden Enteignungen, Entschädigungen bzw. Ausgleichsverfahren und Rückübertragungen sowie Bestandsschutz u.a. für Mieter. Die Anlage beginnt bereits mit dem Zeitraum des Kriegsendes 1945 mit der SBZ, noch vor Gründung der DDR.