Das Kreiskirchenamt ist u.a. zuständig für die Personalverwaltung der kirchlichen Mitarbeitenden, für das Finanz- und Kassenwesen der Kirchenkreise und Kirchengemeinden, die Verwaltung der Ev. Kirchen und der sonstigen kirchlichen Gebäude, die Verwaltung der Ev. Kindergärten sowie die Führung des kirchlichen Meldewesens.