Informationen über die Landesbehörde und ihre Tätigkeit. Nach der Landesverfassung ist der LHR eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Der Rechnungshof steht damit im Behördenaufbau auf derselben Stufe wie die Landesregierung und die einzelnen Landesministerien, ist unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen.