Artikel über die in Bayern und Rheinland-Pfalz von den Kommunen bestellten Ehrenamtspersonen zur Abmarkung und Überwachung von Flur- und Grundstücksgrenzen sowie Klärung von Grenzstreitigkeiten. Das Amt ist seit dem 12. Jahrhundert auch unter den Begriffen Siebener, Siebner, Landscheider oder Untergänger bekannt und mit der Geheimhaltung von Markierzeichen (Siebenergeheimnis) verbunden.