Das Bundesstrafgericht (durch dessen Strafkammer) beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt. Konkret geht es um die in Art. 336 und 337 des Strafgesetzbuches aufgelisteten Delikte, das heisst Verbrechen und Vergehen u.a. gegen Bundesinteressen (gewisse Straftaten von oder gegen Bundesbeamte, gegen eidgenössische Institutionen oder völ