Die Forschung im IAB dient der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe. Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch gibt der Bundesanstalt für Arbeit ausdrücklich den Auftrag, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu betreiben. Die Volltextangebote sind als Dateien im PDF-Format verfügbar.