Informationen zur Durchführung der Belehrung nach § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Durch die Belehrungen und Untersuchungen, wird sichergestellt, daß Krankheiten von den Beschäftigten nicht auf offene Lebensmittel übertragen werden. Ein Buch zum Thema kann direkt beim Autor bestellt werden.